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   BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77   

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https://dejure.org/1977,2018
BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,2018)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1977 - 4 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,2018)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,2018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte - Anwendbarkeit des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Totschläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2086
  • MDR 1977, 942
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 27, 70 - je mit Nachw.) kann ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen.

    Ob eine Beschränkung wirksam ist, hat das Rechtsmittelgericht nach der besonderen Lage des Einzelfalles aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung zu entscheiden (BGHSt 27, 70, 72).

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 27, 70 - je mit Nachw.) kann ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen.
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Die vom Verteidiger wirksam erklärte Beschränkung des Rechtsmittels stellt einen Teilverzicht dar (BGHSt 3, 46).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Es könnte von Bedeutung sein, daß die Ehefrau zum Gagenstand ihrer Kränkung den körperlichen Zustand des Angeklagten gemacht hat; es wird u.a. darauf ankommen, ob sie dabei - ohne Zutun und ohne Verschulden des Angeklagten - einen Bereich angesprochen hat, der nicht ohne weiteres mit dem früheren möglicherweise ehezerstörenden Verhalten des Angeklagten in Verbindung gebracht werden kann (vgl. RG JW 1930, 919; BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Einer vom Schuldspruch unabhängigen Überprüfung des Strafausspruchs entgegenstehende Gründe sind, auch im Hinblick auf die Anwendung von § 213 Alt. 2 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77 Rn. 4 ff. (insoweit nicht abgedruckt in NJW 1977, 2086) und vom 21. März 2017 - 1 StR 663/16, StV 2017, 543 f.), nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 365/82

    Milderungsgrund der Reizung zum Zorn - Totschlag - Minder Schwerer Fall -

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht Gelegenheit haben, auch den Milderungsgrund der Reizung zum Zorn (§ 213 StGB, erste Alternative) nochmals zu prüfen (vgl. BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1978, 110 f; 1979, 106 f).

    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 - und 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80).

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Für den nach der Vorgeschichte der Taten nicht fernliegenden Fall, daß der Angeklagte sich zu diesen Taten jedenfalls auch aus Zorn hat hinreißen lassen, ist - falls das neu entscheidende Schwurgericht, das auf Grund der Revision der Staatsanwaltschaft (s. unten Ziff. II) auch die Schuldfrage neu überprüfen muß, nicht zu einer Verurteilung wegen zweier Mordversuche kommt - zu beachten; Die Vergünstigung der ersten Alternative des § 213 StGB kommt auch dem Täter zugute, bei dem neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive die Tat ausgelöst haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt haben (BGH NJW 1977, 2086).
  • LG Duisburg, 30.08.2010 - 35 Ks 11/09

    Irrige Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen einer Notwehrlage ohne

    Das Mitwirken anderer Umstände ist unschädlich, solange der Zorn seine die Tat auslösende, nicht H untergeordnete Bedeutung behält (BGH, Urteil vom 14.7. 1977 - 4 StR 291/77).
  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82

    Verwendung des Schimpfwortes "Schwein" als schwere Beleidigung - Schwere Kränkung

    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 , vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 - und vom 27. Oktober 1982 - 3 StR 365/82).
  • BGH, 12.06.1981 - 3 StR 129/81

    Reizung zum Zorn als besonderer Strafmilderungsgrund einer Körperverletzung mit

    Liegen in einem Totschlagsfall die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB vor, so darf der Strafzumessung nur der für minder schwere Fälle des Totschlags geltende Strafrahmen der genannten Vorschrift zugrunde gelegt werden (BGHSt 25, 222, 224; Beschluß vom 13. Juni 1979 - 2 StR 147/79, bei Holtz MDR 1979, 987; vgl. auch BGH NJW 1977, 2086, bei Holtz MDR 1979, 106, 107 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschluß vom 25. Juli 1979 - 3 StR 244/79; Dreher/Tröndle, StGB 40, Aufl. § 213 Rdn 2; aA Eser in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 213 Rdn 14; Hörn in SK § 213 Rdn 10).
  • BGH, 18.10.1978 - 3 StR 355/78

    Vorliegen eines starken Affekts bei Erinnerungslücken - Minder schwerer Fall des

    Die Vergünstigung, der ersten Alternative des § 213 StGB kommt aber auch dem Täter zugute, bei dem die Tat nicht ausschließlich durch eine "Reizung zum Zorn", sondern auch durch andere Motive ausgelöst worden ist, sofern diese den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt haben (BGH NJW 1977, 2086).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77

    Minder schwerer Fall bei Totschlag unter dem unmittelbaren Eindruck einer

    Der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 329/80

    Handeln ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen

    Da der Angeklagte somit ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen hervorgerufenen Erregungen gehandelt hat und weil § 213 1. Alternative StGB auch gegeben ist, wenn der Täter sich auch durch Haß- oder Rachegefühle hat mitbestimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77 -), läßt sich dem angegriffenen Urteil nicht entnehmen, warum die Strafkammer die Voraussetzungen des § 213 1. Alternative StGB nicht als gegeben ansieht.
  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78

    Revisionsrechtliche Auswirkungen einer ausgebliebenen Vereidigung trotz

    Daß er daneben möglicherweise auch aus Wut über die frühere Beschuldigung gehandelt hat, sich der Tochter Y. unsittlich genähert zu haben, stünde der Annahme des § 213 StGB dann nicht entgegen, wenn daneben der durch die Beleidigung ausgelöste Zornaffekt seine Bedeutung beibehalten hat; denn der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteile vom 13. September 1977 - 1 StR 415/77 - und vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77).
  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 218/83

    Annhame eines minder schweren Falles des Totschlags wegen Verspottung des Täters

  • BGH, 29.04.1980 - 5 StR 32/80

    Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge - Gewalttätige

  • LG Kassel, 24.08.2022 - 10 Ks 1690 Js 44771/21
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